Biosimilar

Arzt-Depesche 9/2019

Können Biosimilars wirklich so similar sein?

Biologicals gehören zu den zukunftsträchtigsten Wachstumsmärkten in der Pharmaindustrie - und das nicht nur, weil sie sich immer mehr zu einem zentralen Handwerkszeug in der Krebstherapie entwickeln. In diesem Zusammenhang gewinnen auch die Nachahmepräparate dieser Biologicals, die sogenannten Biosimilars, zunehmend an Bedeutung. Aber sind die wirklich genauso gut?
Ungleich herkömmlicher Pharmazeutika, die meist kleine Moleküle beinhalten, handelt es sich bei den Biologicals um große Verbindungen aus lebenden Organismen oder um rekombinante Proteine, die von Zellen produziert werden, die mit der entsprechenden genetischen Information transformiert wurden. Dass es sich bei den 2015 am meisten verkauften Krebsmedikamenten um auf monoklonalen Antikörpern basierenden Biologicals handelte, beweist die wichtige Bedeutung von Biologicals in der Onkologie. Nachdem nun für diese Biologicals der Patentschutz abgelaufen ist, gibt es auch schon die biosimilaren Formen, Biosimilars, dieser auf dem Markt. Laut FDA (Food and Drug Administration) ist ein Biosimilar ein biologisches Produkt, dass eine hohe Gleichartigkeit sowie keine bedeutenden klinischen Unterschiede zum zugelassenen Referenz-Originalpräparat aufweist. Der Vorteil der Biosimilars besteht vor allem im kostengünstigeren Herstellungsprozess, wobei es für den Einsatz dieser der Einhaltung strenger Zulassungsanforderungen bedarf. Parameter zum Nachweis der gleichen pharmazeutischen Qualität des Biosimilars und des Referenz-Biological sind z. B. die gleiche Aminosäuresequenz, die gleiche Proteinfaltung und die gleiche biologische Aktivität wie das Referenzprodukt. Bezüglich posttranslationaler Modifikationen sind kleine Unterschiede erlaubt, solange sie nicht klinisch relevant sind. Präklinische pharmakologisch- toxikologische Studien, in denen Halbwertszeiten ermittelt werden, oder auch In-vitro-Rezeptorbindungsstudien oder andere funktionelle Assays, die zur Charakterisierung durchgeführt werden, dienen der pharmakologischen Charakterisierung des Biosimilars im Vergleich zum Referenzprodukt. Anhand von klinischen Phase-III-Studien muss nachgewiesen werden, dass Biosimilars in ihrer Wirksamkeit und Sicherheit therapeutisch gleichwertig zum bereits zugelassenen Biological sind. Beim Studiendesign ist dabei auf drei besonders wichtige Punkte zu achten, und zwar die verwendete Statistik, die Studienpopulation und den Studienendpunkt. Die verwendete Statistik beruht dabei typischerweise auf Äquivalenztestungen basierend auf relativen Unterschieden zwischen dem Referenz-Biological und dem Biosimilar. Bei der Wahl der Studienpopulation soll laut EMEA (European Medicines Agency) und FDA die am meisten homogene und die sensitivste Patientenpopulation gewählt werden, um eventuelle Produktunterschiede feststellen zu können. Um nachzuweisen, dass das Biosimilar die gleiche klinische Wirksamkeit und Sicherheit wie das Referenz-Biological hat, sollte das Biosimilar die gleiche Darreichungsform und den gleichen Applikationsweg wie das Referenzmittel haben. Erbringt das Biosimilar den Wirksamkeitsnachweis ähnlich dem Referenz- Biological und ist Letzteres schon für mehrere Indikationen zugelassen, kann die Zulassung des Biosimilars, solange keine klinisch relevanten Unterschiede zum Referenzprodukt bestehen, auf die anderen Indikationen extrapoliert werden.
Um nachvollziehen zu können, unter welchem Präparat eventuelle Nebenwirkungen aufgetreten sind, ist eine enge Dokumentation und Überwachung der Therapie mit biologischen Arzneimitteln auch nach Zulassung wichtig. So wird z. B. von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) empfohlen, den Patienten in der Anfangszeit nach der Umstellung engmaschig zu überwachen. GH
Quelle: Verrill M et al.: The rise of oncology biosimilars: from process to promise. Future Oncol. 2019 Oct;15 (28): 3255-65; doi: 10.2217/fon-2019-0145

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