Die Sicherstellung der psychoonkologischen Versorgung im ambulanten sowie stationären Bereich ist eines der konkreten Ziele im Nationalen Krebsplan (NKP). Laut gesetzlichen Vorgaben werden die KBSs zu 80 % von der gesetzlichen (GKV) sowie privaten Krankenversicherung (PKV) unterstützt. Die weitere Finanzierung sollte durch Länder und Kommunen sowie Spenden erfolgen.
Nachdem diese Förderung gut angenommen wird und die Verfahren sich auch weitestgehend eingespielt haben, werden nunmehr aber auch weitere Herausforderungen sichtbar. So wiesen Vertreter der Krankenkassen auf die Notwendigkeit der inhaltlichen Abgrenzung der KBSs von anderen Versorgungsangeboten hin. Demgegenüber sehen Vertreter der KBSs den Bedarf, die aktuellen Fördergrundsätze anzupassen sowie auch die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zu ändern.
Rechtlich befindet sich die Regelförderung der KBSs momentan noch in einem Spannungsfeld zwischen der vom Gesetzgeber intendierten einrichtungsbezogenen Unterstützung und den rechtlich definierten Aufgaben der GKVs. Es bleibt zu hoffen, dass bei zukünftigen Änderungen der Rahmenbedingungen der Förderung beachtet wird, dass die ambulante Krebsberatung mehr ist als „nur“ Beratung.